Marokko Touristenvisum

Ein Besucher, der das Königreich Marokko zu touristischen Zwecken besuchen möchte, benötigt je nach seiner Staatsangehörigkeit ein Touristenvisum. Ein Touristenvisum für Marokko wird für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen ausgestellt. Wenn ein Tourist länger als 90 Tage in Marokko bleiben möchte, benötigt er eine Aufenthaltsgenehmigung.

Kriterien für die Erteilung eines Touristenvisums für Marokko

Um ein Touristenvisum für Marokko zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen einen gültigen Reisepass besitzen
  • Ihr Reisepass muss so lange gültig sein, dass die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums um mindestens 6 Monate verlängert wird.
  • Sie müssen eine Kopie des ausgefüllten Visumantrags einreichen
  • Sie müssen einen Nachweis über die bestätigte Hotelreservierung, die Flugbuchung und die Reiseroute für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Marokko vorlegen
  • Sie müssen eine Kopie Ihres Hin- und Rückflugtickets oder Ihres Reisetickets vorlegen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, während Ihres Aufenthalts in Marokko und für Ihren Rücktransport selbst aufzukommen.
  • Sie müssen eine offizielle Erklärung Ihrer Bank über Ihre finanzielle Situation vorlegen, die nicht älter als 4 Wochen ist.
  • Sie müssen einen Nachweis über Ihre Beschäftigung vorlegen
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, die für die gesamte Dauer Ihrer Reise nach Marokko gilt.
  • Sie beabsichtigen, Marokko nach Beendigung Ihres genehmigten Aufenthalts zu verlassen

Welche Länder sind von der Visumspflicht für Marokko befreit?

Hier sind einige Länder, die kein Visum für die Einreise nach Marokko benötigen:

  1. USA: Nein – Nicht erforderlich
  2. UK: Nein – Nicht erforderlich
  3. Australien: Nein – Nicht erforderlich
  4. Belgien: Nein – Nicht erforderlich
  5. Kanada: Nein – Nicht erforderlich
  6. Deutschland: Nein – Nicht erforderlich
  7. Irland: Nein – Nicht erforderlich
  8. Niederlande: Nein – Nicht erforderlich
  9. Neuseeland: Nein – Nicht erforderlich
  10. Schweiz: Nein – Nicht erforderlich

Gut zu wissen: Marokko Touristenvisum

Für das Visum ist der Reisende selbst verantwortlich. Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern, daher ist es wichtig, dass Sie sich über die neuesten Informationen informieren. Bitte besuchen Sie die entsprechende konsularische Website des Landes oder der Länder, die Sie besuchen, um detaillierte und aktuelle Visainformationen für Ihre Nationalität zu erhalten.

Ihr Berater wird Ihnen auch gerne bei der Beschaffung von Visa behilflich sein. Die Bearbeitung von Visa kann mehrere Wochen dauern. Machen Sie sich daher mit den Anforderungen vertraut, sobald Sie Ihre Reise gebucht haben, um die Bearbeitungszeit zu berücksichtigen. Australier, Neuseeländer, Kanadier, Amerikaner und britische Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Marokko kein Visum.

Alle anderen Nationalitäten sollten sich bei der marokkanischen Botschaft oder dem marokkanischen Konsulat in ihrem Land nach aktuellen Visainformationen erkundigen.

Weitere Informationen und Details finden Sie unter:

⇒ Das MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AFRIKANISCHE ZUSAMMENARBEIT UND MAROKKANISCHE EXPATRIEREN

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Häufig gestellte Fragen

1. Brauche ich ein Visum für die Einreise nach Marokko?

Das Reisevisum für Marokko hängt von Ihrer Nationalität ab.

Die meisten Europäer und Amerikaner, die Marokko besuchen möchten, benötigen jedoch kein Visum. Alle Reisenden müssen mit einem noch mindestens sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Marokko gültigen Reisepass einreisen.

2. Braucht ein Nigerianer ein Visum für Marokko?

Für die Einreise nach Marokko benötigen nigerianische Staatsbürger ein Touristenvisum.

Hinweis: Leider bietet Morocco Tours Agency zur Zeit keine Visa für Marokko an. Wie wir bereits erwähnt haben, wäre es hilfreich, sich bei der marokkanischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land zu erkundigen. Haben Sie weitere Fragen zu Reisen in Marokko? Besuchen Sie die FAQ-Seite.

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